Weitere Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Beratern

"Versicherungsberater" dürfen nach Gewerbeordnung §34e zwar nur gegen Honorar beraten, aber keine Versicherung vermitteln. Der Nachteil ist, dass der Kunde anschließend bei der Versicherung oder einem Vermittler direkt den Vertrag abschließt und dabei z.B. die Provision indirekt zusätzlich bezahlen muss – sie wird nur innerhalb der Versicherung verrechnet. Es entstehen also u.U. doppelte Kosten, nämlich das Honorar zuzüglich der Provision – auch wenn der Berater diese nicht erhält, sondern sie bei der Versicherung verbucht wird. Achten Sie deshalb auf Tarife ohne Provisionen, sogenannte „Netto-Tarife“.

"Versicherungsmakler" vermitteln nach Gewerbeordnung §34d Produkte von vielen verschiedenen Versicherungsgesellschaften und sind nicht abhängig von einer Versicherung. Derzeit gibt es noch viele, die auf Provisionsbasis arbeiten. Vermittler auf Honorarbasis haben im Gegensatz zum Versicherungsberater die Möglichkeit, provisionsfreie Nettotarife bzw. Honorartarife von Versicherungen anzubieten. In diese ist keine Provision eingerechnet, weshalb sie preisgünstiger sind bzw. höhere Renditen einbringen. Sobald es gesetzlich erlaubt ist (derzeit gilt das Provisionsabgabeverbot), können Versicherungsvermittler ihren Kunden auch passende Provisionsprodukte anbieten und die erhaltenen Provisionen an den Kunden weiterreichen.