Ja, zwischenzeitlich gibt es eine bundesweit einheitliche Vorschrift der steuerlichen Behandlung. Wir stellen Ihnen zur Vereinfachung einen digitalen Steuerhelfer zur Verfügung. Sie sparen mit unserem Steuerhelfer Zeit, Mühe und Steuern.
Weitere Informationen zur Besteuerung von Kickbacks finden Sie in folgendem Blogartikel:
und hier: Fonds-Kickback: So sind erstattete Bestandsprovisionen zu versteuern - Fondsvermittler 2.0
Für 2020/2021 gibt es hier die neuesten Infos: Vorabpauschale Fonds: Das gilt 2023 - Fondsvermittler 2.0
Ihr aktueller Vermittler hat keinen Steuerhelfer? Dann schnell wechseln und das maximale Cashback erhalten - alle Infos hier: Ich will zum Cashback-Marktführer