Steuerhelfer: Quartal 1.10. bis 31.12. des Vorjahres wird in der Berechnung des aktuellen Jahres berücksichtigt

Durch die verzögerte Abrechnung Seitens der Fondsgesellschaften wird Ihnen das Cashback für Q4 erst im ersten Quartal des Folgejahres ausgezahlt.

Steuerlich gilt aber das Zuflussprinzip, daher berücksichtigt der Steuerhelfer die Erträge von Q4 des Vorjahres im aktuellen Jahr.

Ich habe festgestellt, dass der Steuerhelfer des jeweiligen Quartals deutlich höhere Beträge ausweist (ca. dreimal höher) als in den Kickback-Abrechnungen ausgewiesen werden. Das werde ich weiter beobachten, da ich erst zwei Abrechnungen erhalten habe. Ich habe es bisher darauf geschoben, dass ich mich noch im Depotaufbau befinde und der Steuerhelfer zukünftige, noch nicht von der Abrechnung umfasste Buchungen bereits berücksichtigt.
Ist das so korrekt und kann jemand mir den Sachverhalt ggf. kurz erläutern?
Ist es aufgrund des Zuflussprinzips korrekt, für das Finanzamt die Summen der Steuerhelfer für die Quartale 4 des Vorjahres und 1-3 des Steuerjahres zu addieren und als Summe dem Finanzamt zu melden?

Ich habe festgestellt, dass der Steuerhelfer des jeweiligen Quartals deutlich höhere Beträge ausweist (ca. dreimal höher) als in den Kickback-Abrechnungen ausgewiesen werden.

Der Steuerhelfer zeigt immer die Werte für das Gesamtjahr an.

Ist es aufgrund des Zuflussprinzips korrekt, für das Finanzamt die Summen der Steuerhelfer für die Quartale 4 des Vorjahres und 1-3 des Steuerjahres zu addieren und als Summe dem Finanzamt zu melden?

Korrekt, der Steuerhelfer summiert immer das Gesamtjahr.

Hallo tknieper,

ja, das ist korrekt und macht der Steuerhelfer richtig. Einschränkung: Wenn wir über Anteile im Betriebsvermögen sprechen würden und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 EStG durch Bilanzierung erfolgen würde, müsste ich noch einmal überlegen. Aber das erscheint mir äußerst unwahrscheinlich, dass das bei Ihnen der Fall ist. Und selbst wenn, könnte es richtig sein, wenn zum Bilanzstichtag noch keine bilanzierungsfähige Forderung besteht. Im Zweifel müsste man das dann mit demjenigen besprechen, der die Bilanz erstellt. Weil dann ja auch Voll- oder Teilfreistellungen (§ 8b KStG etc.) beachtet werden müsssten.

Viele Grüße
Ribfat

Danke für die Antwort. Dann hätte ich aber einen Fehler in meiner Berechnung, da ich die Beträge der Steuerhelfer von Q4 Vorjahr und Q1-3 des aktuellen Jahres addiert habe. Wenn der Steuerhelfer aber die Werte für das Gesamtjahr anzeigt, dann wären die Werte von Q4 viermal berücksichtigt, von Q1 dreimal, von Q2 zweimal und von Q3 dann korrekterweise nur einmal, da der jeweilige Steuerhelfer eines Quartals immer das Gesamtjahr einschließlich Q4 des Vorjahres berücksichtigt.

Ist diese Betrachtung so korrekt und müsste ich daher einfach die Beträge des Steuerhelfers von Q3 des aktuellen Jahres als relevante Steuerbeträge wählen und den Rest unberücksichtigt lassen, da die Summe bereits das Gesamtjahr umfasst?

Kann mir jemand eine Info zu dem Thema Aufsummierung über die Quartale geben?
Anhand der Abrechnungen kann ich es nicht nachvollziehen, da ich noch im Depotaufbau bin und daher die Cashbacks kontinuierlich steigen…

Ich würde gerne meine Steuererklärung fertigstellen. Kann mir jemand kurz mitteilen, ob ich dafür den Steuerhelfer von Q3 nehmen muss oder Q4 Vorjahr bis Q3 aktuelles Jahr aufaddieren muss?

Hallo tknieper,

Ich will noch einmal versuchen, es zu erklären, wie ich es mache:

Bei mir steht in den Abrechungen z.B.:
Abrechnung vom: 28.02.2022
Zeitraum: 01.10.2021 bis 31.12.2021
Abrechnung vom: 29.11.2021
Zeitraum: 01.07.2021 bis 30.09.2021
Abrechnung vom: 30.08.2021
Zeitraum: 01.04.2021 bis 30.06.2021
Abrechnung vom: 31.05.2021
Zeitraum: 01.01.2021 bis 31.03.2021

Für die 4 Abrechnungen öffne ich den Steuerhelfer und mache für alle Abrechnungen den Datenexport (nach Excel). Es werden 4 Excel-Tabellen erzeugt.

In einer Excel-Tabelle kopiere ich nun die 4 exportierten Excel-Tabellen zusammen, kontrolliere, dass die Teilfreistellung korrekt erfasst ist, gebe der Tabelle ein „hübsches“ Format (mit Währungszeichen und so), bilde Summen, schaue, ob die Summen stimmen können, um Doppelerfassungen/Nichterfassungen auszuschließen, und nehme die Tabelle zu meinen Steuerunterlagen (momentan noch als Datei und als Ausruck).

Fertig? Nein. Weil ich das jetzt für meine Frau noch einmal machen muss.

Fertig? Na ja, eigentlich schon. Aber ich habe drei Kinder (in real life und bei Rentablo), die von Steuern nichts verstehen … also: nochmal! nochmal! nochmal!

Danach nur noch den jeweils ermittelten Wert in die Steuererklärung der jeweiligen Person eintragen.

Viele Grüße
new

Hallo Ribfat,

Danke für die Rückmeldung.

Wenn ich jetzt von meinen ersten drei Abrechnungen, die ich erhalten habe, die Werte nebeneinanderlege, komme ich trotzdem zu keinem schlüssigen Ergebnis.

Die Provisionen (ohne Provisionseinbehalt) aus der Rentablo-Abrechnung betragen:

Q3 21 16,65 €

Q4 21 83,88 €

Q1 22 124,36 €

Die Werte vom Steuerhelfer ergeben sich zu:

Q3 21 61,65 €

Q4 21 218,88 €

Q1 22 478,24 €

Die Diskrepanz von Q3 21, das bei mir nur einen Monat betrug, da ich die Depots erst zum September umgestellt hatte, kann ich mir noch dadurch erklären, dass zum Einen die Depotbestände gestiegen sind und der Steuerhelfer noch Zahlungen, die im Oktober und November eingehen, berücksichtigt. Dieser Effekt sollte jedoch relativ konstant sein und nicht anwachsen.

Wieso der Steuerhelfer aber sehr hohe Werte, vor Allem in Q1 22 ausweist, kann ich mir nicht erklären. Selbst wenn ich alle Werte der Abrechnungen aufsummiere, komme ich nicht auf derart hohe Werte.

Außerdem müssten wegen des Zuflussprinzips zum Jahreswechsel die Werte nicht weiter aufsummiert, sondern „genullt“ werden.

Verstehst du oder jemand mein Problem?

Viele Grüße

tknieper

Hallo tknieper,

ich denke, das muss individuell mit dem Support geklärt werden, der das anschauen muss.

Nur eine Bitte, wenn Sie denen oder hier schreiben:

Schreiben Sie bitte nicht „Q1“ oder so. Das ist jedenfalls für mich unklar.
Schreiben Sie bitte:
„Abrechnung vom: 30.05.2022
Zeitraum: 01.01.2022 bis 31.03.2022“

Dann kann man das besser nachvollziehen. Sonst weiß man nie, ob sie das Quartal der Abrechnung (im Beispiel: Q2) oder den Abrechnungszeitraum (im Beispiel Q1) meinen. Ich habe immer noch den leisen Verdacht, dass Sie da vielleicht Dinge vermischen, weil sie von der Zahlung an Sie statt des Zeitraums, für den Rentablo abrechnet, vermischen.

Viele Grüße
Ribfat