Welcher Berater ist der Richtige bzw. welche Zulassung sollte er vorweisen?

Leider gibt es in Deutschland noch immer keine verbraucherfreundliche Regelung, die den Unterschied von Honorar- und Provisionsbasierter Beratung vollumfänglich festschreibt und zertifiziert. Neben provisionsfreier honorarbasierter Beratung zu Vermögensanlagen sollte eine ganzheitliche Beratung jedoch auch Bausparverträge, Versicherungen, Kredite und Sparprodukte abdecken. Derzeit ist dies aus rechtlichen Gründen weder „Versicherungsberatern“ noch „Honorar-Anlageberatern“ gestattet (§34 e und h Gewerbeordnung), sondern allein Maklern für Anlagen (34f GewerbeOrdnung) und Versicherungen (34d GewerbeOrdnung). Umso wichtiger ist es, dass Sie von Ihrem Berater einen Honorarvertrag erhalten, in welchem festlegt ist, dass keine Provisionen anfallen und alle Kosten transparent aufschlüsselt werden.

Wir sind Makler für Finanzdienstleistungen gemäß GewerbeOrdnung (GewO) und verfügen über alle Zulassungen als:

  • Immobilienmakler mit Erlaubnis gemäß § 34 c Abs. 1 GewO
  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO
  • Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß § 34 f Abs.1 GewO