Die Anzahl der Depots, je Cashback-Buchung, ist nicht begrenzt. Die Monatspauschale beim Cashback100-Modell fällt nur einmal je natürlicher Person an und beinhaltet alle eigenen und Gemeinschaftsdepots. Das Fondsvermögen aller Depots wird sowohl beim Cashback 50 als auch beim Cashback 100 als Gesamtvermögen betrachtet.
Beispiel: Sie und Ihr/e Partner/in haben je zwei Depots und ein Gemeinschaftsdepot. Für Rentablo sind das dann 5 Depots, aber nur 2 Kunden (Cashback-Buchungen).
Kinder können über die Eltern gebucht werden, sind aber eigenständige natürliche Personen und somit separate Cashback-Buchungen.
Beispiel: 1 Elternteil bucht sein Depot und die Depots von 2 Kindern. Dann sind dies 3 Rentablo-Cashback-Buchungen und werden als solche abgerechnet. .
Hallo,
Wie sieht es mit dem Fall aus, dass nur ein Gemeinschaftsdepot geführt wird? Das wären dann zwei Kunden und ein Depot, wird dann zwei Mal Cashback50 mit insgesamt 30€ im Monat berücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Lieber Herr Volk,
auch ein Gemeinschaftsdepot ist nur ein Kunde, also 1x Cashback.
Wir zählen das Gemeinschaftsdepot immer zum 1. Kontoinhaber.